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AGB

AGB



AGB für den OnlineShop der Firma

Franke - Turbotechnik
Margarete-Buber-Neumann-Straße 8
D-14480 Potsdam

nachfolgend genannt Franke - Turbotechnik



1. Alle Lieferungen und Leistungen von Franke - Turbotechnik erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Franke - Turbotechnik und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind.

§ 2 Vertragsschluss bei Bestellungen im Internet

1. Sämtliche Angebote von Franke - Turbotechnik im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar und sind stets freibleibend, bei Franke - Turbotechnik Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per E-mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Franke - Turbotechnik passiert hat.
2. Franke - Turbotechnik ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann auch durch Übermittlung einer E-mail erfolgen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%) ab Betriebssitz von Franke - Turbotechnik. Kosten für Transporte, Verpackung oder Versicherung werden gesondert berechnet.
2. Bestellungen werden nur gegen Vorkassezahlung angenommen und abgewickelt. Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist wir die Ware zugesandt. Dies ist unabhängig vom Kaufpreis. Die Zahlung kann per Überweisung (Vorkasse), Nachnahme und über PayPal abgerechnet werden. Alle Angaben können je nach Artikel abweichen.
3. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser Franke - Turbotechnik den Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, zu ersetzen.
4. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Internet-Seiten.

§ 4 Widerrufsrecht

1. Ist der Kunde ein Verbraucher, so hat er innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat schriftlich oder auf einem anderweitigen dauerhaften Datenträger (z.B. Telefax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der bestellten Ware an
Franke – Turbotechnik
Margarete-Buber-Neumann-Straße 8
D – 14480 Potsdam
zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von sieben Tagen an Franke - Turbotechnik zurückzusenden. Nach Eingang des Widerrufs ist Franke - Turbotechnik verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Die Rücksendung der Ware im Falle des berechtigten Widerrufs geschieht auf Kosten und Gefahr von Franke - Turbotechnik.
2. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
3. Sofern der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware zu vertreten hat, ist er gegenüber Franke - Turbotechnik zum Ersatz der Wertminderung oder des entstandenen Schadens verpflichtet.
4. Ein Rückgaberecht nach § 4 Abs. 1 besteht insbesondere nicht in den folgenden Fällen:
a. bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
b. bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen;
c. bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind.

§ 5 Lieferung, Lieferzeiten

1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse.
2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung den Betrieb von Franke - Turbotechnik verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Lieferfrist ist unverbindlich, sie beträgt im allgemeinen drei Werktage.
3. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass Franke - Turbotechnik selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird.
4. Schadensersatz bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei Franke - Turbotechnik kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
5. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Ware gesondert ausgezeichnet ist.
6. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Franke - Turbotechnik nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den oben genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der entsprechenden Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum von Franke - Turbotechnik bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung ihr gegen den Kunden zustehender Ansprüche.
2. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.
3. Von einer Pfändung, von einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von Franke - Turbotechnik ist diese vom Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentum von Franke - Turbotechnik hat der Kunde rechtlich einzustehen.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden

1. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen.
2. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von einem Tag nach Entdeckung schriftlich, telefonisch oder via E-Mail bei Franke - Turbotechnik gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung gemäß § 8 für diese Mängel.
3. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit Franke - Turbotechnik unter Anzeige der Schäden Kontakt aufzunehmen.
4. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken an Franke - Turbotechnik zu melden.

§ 8 Gewährleistung

1. Franke - Turbotechnik gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
2. Der Kunde hat während der Gewährleistungsfrist zunächst das Recht auf Nachbesserung. Franke - Turbotechnik ist berechtigt, den mangelbehafteten Gegenstand teilweise oder vollständig zu reparieren oder auszutauschen.
3. Können Mängel innerhalb einer Frist von sechs Wochen seitens Franke - Turbotechnik im Wege der Nachbesserung gemäß § 8 Abs. 2 nicht behoben werden, so hat der Kunde Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Es gilt § 476a BGB.
4. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat. Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung von Franke - Turbotechnik, dass der Eingriff in das Gerät den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung.
6. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Geräte und Anlagen gegenüber Endkunden beträgt 24 Monate.
7. Die Gewährleistung gegenüber Händlern setzen wir auf 12 Monate fest.
8. Bei Gebrauchtware, Restposten und Sonderposten gilt eine Gewährleistung von 2 Wochen bis 12 Monate.
9. Von jeglicher Gewährleistung durch uns ausgeschlossen sind:
a. Gebrauchtteile Allgemein, die nicht von uns bezogen wurden;
b. Fehler bei gebraucht verkauften Geräten;
c. Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden;
d. Schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen;
e. Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse;
f. Nachträgliche Änderungen der Empfangsbedingungen;
g. Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag;
h. Schäden durch ausgelaufene bzw. die Verwendung ungeeigneter Batterien;
i. Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile;
j. Verminderte Tonqualität durch verschmutzte Magnetköpfe;

§ 9 Haftung

1. Ist der Kunde Kaufmann und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Geschäftsbetrieb, beschränkt sich bei Schadensersatzansprüchen die Haftung von Franke - Turbotechnik auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
4. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Franke - Turbotechnik - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers und leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
5. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
6. Wenn durch Verschulden von Franke - Turbotechnik der gelieferte Gegenstand vom Kunden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weitere Ansprüche des Kunden die Regelungen des § 9 Abs. 3 bis 6 entsprechend.
7.Soweit durch Leistungen von uns oder den Einsatz von Produkten von uns Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ - Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.

§ 10 Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sollten Sie Änderungen, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten wünschen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@franke-turbotechnik.com

§ 11 Aufrechnung

Eine Aufrechnung mit Ansprüchen der Franke - Turbotechnik ist es seitens des Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Franke - Turbotechnik anerkannt worden sind.

§ 12 Gerichtsstand

1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Franke - Turbotechnik berechtigt, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Klage beim Amtsgericht Potsdam zu erheben, dass für den Hauptsitz von Franke - Turbotechnik zuständig ist.
2. Franke - Turbotechnik ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

§ 13 Sonstiges

1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
2. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

 

© 2002 - 2012  FTT Franke Turbotechnik   Stand: 04.02.2012